Kurzmitteilung Änderung der StrlSchV und des AtG Veröffentlicht am Freitag, 10. März 2017. Ein halbes Jahr nach der letzten Änderung am 26.07.2016 wurden die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und das Atomgesetzt (AtG) am 27.01.2017 nochmals geändert. Änderungen in der StrlSchV wurden in den §§ 73 und 78 vorgenommen. Die Änderungen notwendig machte das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Den genauen Wortlaut der Änderungen finden Sie im BGBl. I S. 114. Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Relevanz der Änderungen für die ZfP, immer den aktuellen Abdruck der StrlSchV verfügbar halten bzw. auslegen oder aushängen müssen. Weitere nützliche Links für den Strahlenschutz finden Sie auch auf unserer Seite: StrlSch-Links.