DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ)
Der Wunsch, Werkstoffe und Werkstücke zerstörungsfrei - das heißt in einer Weise, die die spätere Verwendung nicht beeinträchtigt - zu prüfen, ist so alt wie das Vermögen der Menschen, diese zu bearbeiten. Heute ist keine Gasversorgung, kein Start eines Flugzeuges, kein Brückenbau und kein Betrieb eines Kraftwerkes mehr denkbar ohne die Kontrolle mittels Zerstörungsfreier Prüfung (ZfP). Die ZfP ist auch ein wichtiger Faktor zur Senkung der Kosten in Produktion und Betrieb.
Fachpersonal der Zerstörungsfreien Prüfung soll jederzeit seine Kompetenz belegen können. Das DPZ-Zertifikat weist aus, dass zur zertifizierten Person ein angemessenes Vertrauen besteht, bestimmte ZfP-Tätigkeiten fachgerecht durchzuführen.
DAkkS Urkunde Akkreditierung (deutsch) - PDF
ZLS Urkunde Befugniserteilung Richtlinie 2014/68/EU - PDF
Die Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. (DGZfP) betreut seit mehr als 60 Jahren Fachpersonal der Zerstörungsfreien Prüfung. Seit etwa 30 Jahren existiert ein geordnetes System zur Qualifizierung von Fachpersonal. Zertifikate werden seit 1990 ausgestellt. Als 1993 die europäische Norm DIN EN 473 gültig wurde, hat die DGZfP eine unabhängige Personalzertifizierungsstelle (DPZ) nach den Anforderungen der EN 45013 eingerichtet und diese im Juni 2004 auf ISO/IEC 17024 umgestellt. Die Arbeit der DPZ wird von einem Programmausschuss überwacht. Seit dem 01.01.2013 werden von der DPZ Zertifikate nach der DIN EN ISO 9712:2012-12 ausgestellt.
Die DPZ ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) als anerkannte unabhängige Prüfstelle nach Artikel 13 der europäischen Richtlinie 97/23/EG (ab dem 19.07.2016 Anwendung der Richtlinie 2014/68/EU) zugelassen und sowohl für die Richtlinie 97/23/EG als auch für die Richtlinie 2014/68/EU notifiziert und für den nicht geregelten Bereich von der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Zertifizierungsstelle für Personal der Zerstörungsfreien Prüfung akkreditiert. Weiterhin garantieren Verträge mit vielen Ländern Europas und Ländern in Übersee dem DGZfP-Zertifikat weltweite Anerkennung.
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU trat am 17. Juli 2014 in Kraft. Sie ist von den Mitgliedsstaaten ab dem 1. Juni 2015 in Bezug auf Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU (Einstufung von Druckgeräten) anzuwenden. Mit Artikel 13 erfolgt die Anpassung der Druckgeräterichtlinie an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ansonsten ist die Richtlinie ab dem 19. Juli 2016 anzuwenden.
Für die DPZ bedeutet das, dass sie bis zum 18.07.2016 Zertifikate nach der Richtlinie 97/23/EG und ab dem 19.07.2016 nach der Richtlinie 2014/68/EU ausstellen muss.
Nach Kapitel 7, Artikel 48, Abschnitt 3 bleiben Zertifikate gemäß der Richtlinie 97/23/EG im Rahmen der Richtlinie 2014/68/EU gültig, müssen also nicht neu ausgestellt werden. Die Umstellung für Zertifikate von Richtlinie 97/23/EG auf Richtlinie 2014/68/EU erfolgt nach der Erneuerung/Rezertifizierung automatisch.
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