
Der Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, nicht älter als 45 Jahre, für eine herausragende und innovative wissenschaftliche Leistung zur Entwicklung der Zerstörungsfreien Prüfung verliehen. Dies kann sein:
- eine Promotion oder eine über die Promotion hinausgehende wissenschaftliche Leistung (Habilitation),
- eine durch wissenschaftliche Veröffentlichungen dokumentierte Leistung mit innovativen Impulsen für die Verfahren der ZfP.
Zugelassen sind Arbeiten aus allen Bereichen der Zerstörungsfreien Prüfung sowie aus natur- und ingenieurswissenschaftlichen Disziplinen, die einen wesentlichen Beitrag in diesem Sinne leisten. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Wir rufen die Freunde und Mitglieder der DGZfP auf, Vorschläge für die Verleihung des Preises einzureichen. Eigene Bewerbungen sind ausdrücklich zugelassen. Die Entscheidung über die Verleihung des Wissenschaftspreises der DGZfP trifft ein Kuratorium bestehend aus Vorstand, Mitgliedern des Beirates der DGZfP sowie Hochschulprofessorinnen und -professoren fachbezogener Lehrstühle. Dazu ist eine fachliche Begründung mit deutlichen Hinweisen auf die Besonderheiten der wissenschaftlichen Arbeit (maximal 5 Seiten) und ein Lebenslauf der*des Vorgeschlagenen einzureichen. Die preiswürdige Arbeit ist so einzureichen, dass sie über einen Link zugänglich gemacht werden kann. Die eingereichten Unterlagen werden vom Preiskomitee vertraulich behandelt.
Dr. Jochen Kurz, Vorsitzender der DGZfP
Ihren Vorschlag reichen Sie bitte bis zum 15. Januar 2024 über das Formular ein.