Die DGZfP bietet anerkannte Strahlenschutzkurse gemäß den Fachkunde-Richtlinien Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
und Röntgenverordnung (RöV) an.
Informationen über die Gültigkeit der Fachkunde-Richtlinien Technik finden Sie hier.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs ist eine Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder den Einsatz von Röntgeneinrichtungen bestellt zu werden.
Schulungen für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person sind jetzt verfügbar!
Schulungskürzel |
Beschreibung |
SibP |
Die Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe gefördert wird. |
Aktualisierungskurse
Kurse für radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen
Schulungskürzel |
Beschreibung |
SB |
Strahlenschutzbeauftragter ZfP (Gesamtleitung)
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SP |
Strahlenschutzbeauftragter ZfP mit eingeschränktem Entscheidungsbereich (vor Ort)
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SB FA |
Strahlenschutzbeauftragter für die Strahlenpassführung
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SB A FA |
Aufbaukursus Strahlenpassführung
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SB BF |
Strahlenschutzbeauftragter für die Beförderung |
SB A BF |
Aufbaukurs Beförderung |
Kurse nur für Röntgeneinrichtungen
Schulungskürzel |
Beschreibung |
SB Rö |
Strahlenschutzbeauftragter ZfP (Gesamtleitung)
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SP Rö |
Strahlenschutzbeauftragter ZfP mit eingeschränktem Entscheidungsbereich (vor Ort)
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SB Rö RG Z1 |
Strahlenschutzbeauftragter RFA, Vollschutzgeräte, etc.
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