Die DGZfP bietet anerkannte Strahlenschutzkurse gemäß den Fachkunde-Richtlinien Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
 und Röntgenverordnung (RöV) an. 
Informationen über die Gültigkeit der Fachkunde-Richtlinien Technik finden Sie hier.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs ist eine Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder den Einsatz von Röntgeneinrichtungen bestellt zu werden.
 
Schulungen für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person sind jetzt verfügbar!
	
		
			| Schulungskürzel | 
			Beschreibung | 
		
		
			| SibP | 
			Die Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe gefördert wird. | 
		
	
Aktualisierungskurse
Kurse für radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen
	
		
			| Schulungskürzel | 
			Beschreibung | 
		
		
			| SB | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter ZfP (Gesamtleitung) 
			 | 
		
		
			| SP | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter ZfP mit eingeschränktem Entscheidungsbereich (vor Ort) 
			 | 
		
		
			| SB FA | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter für die Strahlenpassführung 
			 | 
		
		
			| SB A FA | 
			
			 Aufbaukursus Strahlenpassführung 
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			|  SB BF | 
			Strahlenschutzbeauftragter für die Beförderung | 
		
		
			|  SB A BF | 
			Aufbaukurs Beförderung | 
		
	
Kurse nur für Röntgeneinrichtungen 
	
		
			| Schulungskürzel | 
			Beschreibung | 
		
		
			| SB Rö | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter ZfP (Gesamtleitung) 
			 | 
		
		
			| SP Rö | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter ZfP mit eingeschränktem Entscheidungsbereich (vor Ort) 
			 | 
		
		
			| SB Rö RG Z1 | 
			
			 Strahlenschutzbeauftragter RFA, Vollschutzgeräte, etc. 
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