Die Anwendung der Verfahren der ZfP, bei der Instandhaltung von Gleisanlagen und Schienenfahrzeugen, erfordert eine spezielle Qualifikation und Fortbildung des dafür vorgesehenen Personals. Die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ZfP im Industriesektor Eisenbahn-Instandhaltung (Ir) wird auf der Grundlage technischer Regelwerke, Normen und innerbetrieblicher Regelungen durchgeführt. Die normativen Grundlagen sind:
- Richtlinien, Prüfanweisungen und Vorschriften von Unternehmungen, die Instandhaltungsleistungen einschließlich ZfP und den unterschiedlichen EVU’s anbieten. Diese werden nur insoweit berücksichtig, wie der DGZfP-Fachausschuss Bahn für die Qualifikation und Prüfung des Fachpersonals zugestimmt hat.
Zerstörungsfreie Prüfungen nach DIN 27201-7 dürfen nur von im Industriesektor Ir qualifizierten und eingewiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden.
Der Industriesektor Ir untergliedert sich in die ZfP-Anwendungen an Schienen und Weichen (Bereich IrI = O) sowie die ZfP-Anwendungen an Bauteilen und Komponenten von Schienenfahrzeugen (Bereich IrW = W).
Allgemeine Informationen über unser Ausbildungssystem finden Sie in der Übersicht.
Alle im AZ Wittenberge qualifizierten Prüfer in den Stufen 1 und 2 können auf Antrag im Industriesektor Ir in den Prüfverfahren ET, MT, UT und VT nach DIN EN ISO 9712 ein Kompetenzzertifikat erhalten. Eine Zertifizierung der Stufe 3 im Industriesektor Ir für die genannten Prüfverfahren ist ebenfalls möglich. Die dafür notwendigen Informationen sind unter http://www.dgzfp.de/Zertifizierung abrufbar.