Qualifizierung und Zertifizierung

Die beiden akkreditierten Zertifizierungsstellen für ZfP-Personal in Deutschland, SectorCert und DPZ (DGZfP), können den fachtheoretischen Unterricht der Berufsschule sowie die fachpraktische Vermittlung des Ausbildungsbetriebes personenbezogen anerkennen, wenn seitens der Kandidatin/ des Kandidaten ein individueller Nachweis erbracht wird, der die Vermittlung der fachlichen Inhalte belegt. Die Zertifizierungstellen stellen einen gemeinsam entwickelten ZfP-Nachweis zur Verfügung. 

Der Ausbildungsbetrieb bestätigt auf dem Zertifizierungsantrag außerdem, dass die Kandidatin/der Kandidat für die Zulassung zur Prüfung geforderten industriellen ZfP-Erfahrungszeiten gewonnen hat.

Um sicher zu stellen, dass die Auszubildenden im notwendigen Maße auf die ZfP Qualifizierungsprüfung vorbereitet sind und dass sie sich mit den im Prüfungszentrum verwendeten Dokumenten, Prüfgeräten und Hilfsmitteln vertraut gemacht haben, ist die Teilnahme an einer speziellen Vorbereitung Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifizierungsprüfung. Termine für diese Maßnahmen können mit SectorCert oder DGZfP abgestimmt werden. Die Gebühren für das Jahr finden Sie im Download-Bereich. Termine erfragen Sie bitte unter mz@dgzfp.de

In der Handreichung, zur Umsetzung der Qualifizierungs-und Zertifizierungsanforderungen ist die Vorgehensweise noch einmal ausführlich beschrieben.