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Die ZfP-Zeitung ist Ihr idealer Werbeträger!


  • Mit einer Auflage von rund 3.600 Exemplaren erreicht die ZfP-Zeitung die Firmen und ZfP-Experten in fast allen europäischen und in den wichtigen Ländern in Übersee.
  • Sonderkonditionen bei mehr als fünfmaliger Schaltung sind möglich.

Die ZfP-Zeitung erscheint fünfmal jährlich. Alle weiteren Fragen zur Schaltung von Anzeigen in der ZfP-Zeitung beantwortet Ihnen gern Ihre Ansprechpartnerin für Stellen- und Werbeanzeigen, Anja Schmidt, Telefon: (030) 67807-103, anzeigen@dgzfp.de

 

Die Redaktionsschlüsse und Erscheinungstermine 2024:

 

Ausgabe Redaktions- und Anzeigenschluss Auslieferung
Nummer 188 05.01.2024 Mitte Februar
Nummer 189 20.02.2024 Anfang April   
Nummer 190 15.05.2024 Anfang Juli
Nummer 191 30.08.2024 Mitte Oktober
Nummer 192 30.10.2024 Mitte Dezember

(Termine unter Vorbehalt)

 


Anzeigenpreisliste der ZfP-Zeitung 2024

Kommerzielle Werbeanzeigen:

 Anzeigengröße 1 Ausgabe ab 3 Ausgaben



(pro Ausgabe) 
ab 5 Ausgaben



(pro Ausgabe)
1/1 Seite A4 4c 2135,- €  1920,- €  1705,- € 
2/3 Seite A4 4c 1750,- €  1575,- €  1400,- € 
1/2 Seite A4 4c 1430,- €  1285,- €  1145,- € 
1/3 Seite A4 4c 1065,- €  960,- €  850,- € 
1/4 Seite A4 4c 905,- €  815,- €  725,- € 

Vermittlungsrabatte, Provisionen und Skonto können nicht in Abzug gebracht werden.
Platzierungen auf Vorzugsseiten (2.,3. und 4. Umschlagseite): + 250,- €  Zuschlag.
 

Stellenanzeigen:

1/1 Seite A4 4c 1030,- € 
1/2 Seite A4 4c 735,- € 
1/4 Seite A4 4c 570,- € 

Die in der ZfP-Zeitung geschalteten Stellenanzeigen werden jeweils nach Erscheinen der ZfP-Zeitung für zwei Monate kostenlos in den DGZfP-Stellenmarkt im Internet eingestellt.
 

Stellenanzeigen im Internet

Die Schaltung einer Anzeige im DGZfP-Stellenmarkt im Internet kostet 305,- Euro bei einer Laufzeit von zwei Monaten.

Vermittlungsrabatte, Provisionen und Skonto können nicht in Abzug gebracht werden.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Anzeigengrößen

 

Anzeigengrößen A4 (im Anschnitt):

Bei allen Maßen müssen an den Schnittkanten 3 mm Beschnittzugabe erfolgen.

 

1/1 Seite = 210 x 297 mm (B x H)

mit Beschnitt 216 x 303 mm!

 

 

 

1/2 Seite Querformat = 210 x 148 mm (B x H)

mit Beschnitt 216 x 154 mm!

                       

 

  

1/3 Seite Querformat = 210 x 99 mm (B x H)

mit Beschnitt 216 x 105 mm!

 

 

1/4 Seite Querformat = 210 x 74 mm (B x H)

mit Beschnitt 216 x 80 mm!

 

 

Anzeigengrößen A4 (im Satzspiegel):

 

1/1 Seite = 182 x 245 mm  (B x H)
  2/3 Seite Querformat = 182 x 160 mm (B x H)
 

1/2 Seite Querformat = 182 x 120 mm (B x H)

 

  

1/3 Seite Querformat = 182 x 80 mm (B x H)

 

 

1/4 Seite Querformat = 182 x 60 mm (B x H)

 

 


 Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen rechtzeitig zum Anzeigenschluss bei der DGZfP eingehen.
     
  2. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Unterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

    Bei einem Rücktritt von einem Anzeigenauftrag, der vor dem Anzeigenschluss erfolgt, berechnet die DGZfP 20% des Anzeigenpreises als Ausfallgebühr. Bei einem Rücktritt von einem Anzeigenauftrag, der nach Anzeigenschluss erfolgt, berechnet die DGZfP den vollen Anzeigenpreis als Ausfallgebühr.
     
  3. Die DGZfP behält sich vor, Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich zu machen.
     
  4. Die DGZfP behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die DGZfP unzumutbar ist. Beilagen, die durch Form oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der ZfP-Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
     
  5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die DGZfP eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Wandlung des Auftrags.

    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit einer Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens bis zur Höhe des für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelts.
     
  6. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird nach Veröffentlichung der Anzeige samt zwei Belegexemplaren der ZfP-Zeitung übersandt. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden ist.
     
  7. Die DGZfP gewährt keine Vermittlungsrabatte, Provisionen oder Skonto.
     
  8. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Für jede Mahnung kann die DGZfP 5 Euro als Aufwandsentschädigung verlangen. Die DGZfP kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die DGZfP berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
     
  9. Ist der Auftraggeber mit dem Werbungtreibenden oder Inserenten nicht identisch und ist der Auftraggeber mit einer Zahlung trotz zweimaliger Mahnung in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm gegenüber dem Werbungtreibenden oder Inserenten zustehende Forderung in Höhe des Anzeigenpreises an die DGZfP abzutreten.
     
  10. Vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen. Für die Bearbeitung wird ein Entgelt von 50 Euro/Std. zzgl. MwSt. berechnet
     
  11. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.