Der Unterausschuss Ausbildung (UA-A-AT) des FA SEP hat die Aufgabe, Unterlagen für Ausbildungskurse der Stufen AT1, AT2 und AT3 sowie die entsprechenden Qualifizierungsprüfungen zu erarbeiten. Dabei stützt er sich auf die international vereinbarten normativen Inhalte (EN ISO 9712 und EN ISO TS 25107).
Mitglieder des UA-A-AT treten entweder als Dozenten in den Kursen auf oder sie können mit einem Stufe AT3 –Zertifikat als Prüfungsbeauftragte für Qualifizierungsprüfungen der jeweiligen Zertifizierungsstellen (DGZfP, ÖGfZP) benannt werden.
Industriell eingesetzte AT-Verfahren setzen eine große Erfahrung des Prüfpersonals voraus. Inhaltlich muss die Ausbildung mit der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zum Verfahren einen Beitrag dazu leisten. Die gerätespezifischen Informationen werden durch die Herstellerfirmen für AT-Prüftechnik aufbereitet. Da die Schallemissionsprüfung ein besonders stark erfahrungsbasiertes Verfahren ist, sollten industrielle Anwendungen durch Dozenten mit langjähriger Prüfpraxis vorgestellt werden.
Zusatzpraktika zur erweiterten praktischen Ausbildung erhöhen das Verständnis der Kursteilnehmer für das AT-Verfahren und somit die Ausbildungsqualität. Die dafür im Rahmen von AT1- bzw. AT2-Kursen erforderlichen Prüfaufbauten und Praktikumsmanuskripte werden u.a. in Kooperation mit Herstellern von Schallemissionsprüfgeräten entwickelt.
Stand: Januar 2019