Die DGZfP führte bis Ende 2016 im Rahmen der Rezertifizierungsprüfungen von Prüfpersonal Eignungsprüfungen für Unternehmen in den Verfahren Sichtprüfung, Magnetpulver- und Eindringprüfung sowie Ultraschall- und Durchstrahlungsprüfung durch. Da es sich hierbei nur um die Prüfung einzelner Personen und nicht um die Prüfung des Unternehmens handelte, akzeptiert die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) seit 2017 diese Form der Eignungsprüfungen nicht mehr. Aus diesem Grund bietet die DGZfP nunmehr sogenannte Vergleichsprüfungen an, in denen Unternehmen Prüfungen und Prüfungsergebnisse vergleichen und somit ihre Kompetenz überwachen können.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" ist weiterhin das Ziel, die Qualität von Prüfergebnissen zu sichern. Die Teilnahme an einer DGZfP-Vergleichsprüfung steht allen akkreditierten und nicht akkreditierten ZfP-Dienstleistern frei.
Der Ablauf einer Vergleichsprüfung gestaltet sich im jeweils angebotenen Prüfverfahren wie folgt:
- Anmeldung zur Vergleichsprüfung
- Versendung der Prüfaufgabe an Prüflabor
- Durchführung der Vergleichsprüfung durch das Prüflabor
- Rücksendung der Prüfdokumentation an die DGZfP
- Auswertung erfolgt durch DGZfP
Die Bewertung der Vergleichsprüfung setzt sich aus der Bestimmung des z-Wertes, sowie der Bewertung des Prüfprotokolls und Stellungnahmen zusammen. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit erfolgt eine gesamtstatistische Auswertung aller vorliegenden Werte.
Derzeit bietet die DGZfP Vergleichsprüfungen in verschiedenen Verfahren an. Weitere Verfahren sind in Erarbeitung (s. 5-Jahresplan). Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an Marika Maniszewski unter 030-67807-108 oder vergleichspruefungen@dgzfp.de.