Unparteilichkeit
Der Geschäftsführer des DGZfP e.V. und der technische Leiter der Zertifizierungsstelle als die oberste Leitung haben sich zur Unparteilichkeit bei den Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen verpflichtet.
Die DPZ macht hiermit eine öffentlich zugängliche Aussage darüber, dass sie die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung der Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung versteht, dass sie Interessenkonflikte handhabt und die Objektivität ihrer Tätigkeiten bei der Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung sicherstellt.
Die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle sind verpflichtet gegenüber Antragstellern, Kandidaten und zertifizierten Personen unparteiisch zu handeln.
Die Regelungen und Verfahren zur Zertifizierung sind so gestaltet, dass sie für alle Antragsteller, Kandidaten und zertifizierten Personen fair sind.
Die Zertifizierung steht sowohl Mitgliedern des DGZfP e.V. als auch Nichtmitgliedern offen und ist frei von jeglicher Diskriminierung. Mitgliedern des DGZfP e.V. wird ein Preisnachlass eingeräumt, da sie durch Mitgliedsbeiträge und Sachleistungen Anteil an der Arbeit des DGZfP e.V. haben.
Das gesamte Zertifizierungspersonal bzw. die Ausschüsse, die Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeiten haben könnten, handeln unparteilich und dürfen keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zulassen, der die Unparteilichkeit in Frage stellt. Die DPZ verlangt vom bei ihr angestellten Personal, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die es selbst oder die DPZ vor Interessenkonflikte stellen könnte. Die DPZ verwendet diese Information als Vorgabe, um Gefährdungen bezüglich der Unparteilichkeit zu identifizieren, die durch die Tätigkeiten des jeweiligen Personals oder der Organisationen, die dieses Personal beschäftigt hat, entstehen.
Beziehungen mit verbundenen Stellen (z. B. Prüfungszentren in ANAS) zu haben, stellt die DPZ nicht unbedingt vor einen Interessenkonflikt. Wenn jedoch eine verbundene Stelle eine Gefährdung für die Unparteilichkeit darstellt, wird dies von der DPZ dokumentiert und dargelegt, wie sie eine solche Gefährdung beseitigt oder minimiert. Informationen darüber müssen dem Lenkungsausschuss der DPZ verfügbar gemacht werden. Diese Darlegung umfasst alle möglichen potenziellen Quellen für Interessenkonflikte, die identifiziert wurden, ob sie nun innerhalb der DPZ selbst oder aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen entstehen.
Eine Beziehung, die die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle gefährdet, kann auf Leitung, Personal, gemeinsam genutzten Ressourcen, Finanzen, Verträgen usw., basieren. Wenn eine Beziehung mit einer verbundenen Stelle eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit darstellt, dann darf diese Zertifizierung nicht bereitgestellt werden.
Um mögliche Interessenskonflikte, die aus Zertifizierungstätigkeiten entstehen, zu verhindern oder gering zu halten, wird jährlich eine Managementbewertung durchgeführt. Im Rahmen dieser Managementbewertung werden mögliche Gefährdungen analysiert und dokumentiert.
Die unparteiliche Arbeit der DPZ ergibt sich aus der Satzung des DGZfP e.V. und wird durch die Zusammensetzung des Lenkungsauschusses der DPZ sichergestellt.
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