Neuordnung

Verordnung

Mit Datum vom 01. August 2013 tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin offiziell in Kraft. Das Bundesgesetzblatt 2013 veröffentlicht diese Verordnung unter Teil I Nr. 31.


Im Rahmen der Neuordnung der prüftechnischen Berufe unterstützt die DGZfP zusammen mit Gesamtmetall und IG Metall die Renovierung des Berufsbildes des Werkstoffprüfers. Da ein eigenes Berufsbild derzeit nur noch für eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren zugelassen wird und eine 3-jährige Ausbildung des „Systemprüfers“ (Arbeitstitel) nur schwer neben einer 3 ½-jähringen Ausbildung zum Werkstoffprüfer zu vertreten ist, wurde die Werkstoffprüferausbildung mit vier Fachrichtungen
  • Metalltechnik
  • Kunststofftechnik
  • Wärmebehandlungstechnik
  • Systemtechnik

vorgeschlagen.

Dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkstoffprüfer und Werkstoffprüferin vom 25. April 2013 können Sie weitere Informationen entnehmen.

Strukturvorschlag: 1 Beruf und 4 Fachrichtungen