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Zuwendungsbescheinigungen: Information für unsere Mitglieder

Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2022.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Was bedeutet das für unsere Mitglieder?

DGZfP-Mitglieder mit einer Beitragsklasse unter 300 Euro (persönliche Mitglieder) erhalten ab sofort keine Zuwendungsbescheinigungen und können bei Bedarf unten aufgeführten Vordruck als Nachweis nutzen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. oder Ihres Mitgliedsbeitrags drucken Sie aus und fügen diesen zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis (PDF)

Spenden und Mitgliedsbeiträge über 300 Euro (korporative Mitglieder) müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, welche Sie postalisch von uns erhalten.

Kontakt bei Fragen

Wenden Sie sich bei Fragen zu Beitragsrechnungen und Zuwendungsbescheinigungen gern telefonisch unter
030 67807-102/-108 oder per E-Mail an mitgliederservice@dgzfp.de