Durch die Einführung der neuen DIN EN ISO 9712 im September 2022 ergeben sich einige Änderungen. Eine ganz wesentliche Änderung betrifft die Erneuerung von Zertifikaten. Generell haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer fast aller DGZfP-Schulungen die Möglichkeit, sich nach DIN EN ISO 9712 zertifizieren zu lassen. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Erstzertifizierung, nach fünf Jahren die Erneuerung und nach weiteren fünf Jahren die Rezertifizierung (anschließend im 5-Jahres-Rhythmus Erneuerung und Rezertifizierung im Wechsel; abweichende Regelung für den Industriesektor Eisenbahn).
Für die Erneuerung war bis September 2022 nur ein entsprechender Antrag sowie eine Bestätigung der fortlaufenden ZfP-Tätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung sowie der Sehfähigkeit zu erbringen. Mit der Neuauflage der DIN EN ISO 9712:2022-09 wurde das Verfahren zur Erneuerung von Zertifikaten grundlegend geändert.
Wie kann ich mein Zertifikat erneuern?
Zusätzlich zur Einreichung des Antrags auf Erneuerung (inkl. Bestätigung der fortlaufenden ZfP-Tätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung und der Sehfähigkeit) bestehen für die Erneuerung von Zertifikaten zwei Optionen:
- Ablegen einer praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst ein Prüfstück. In Vorbereitung auf die Prüfung ist ein ein- bis zweitägiger Auffrischungskurs zu absolvieren. Hier geht es in erster Linie darum, sich mit der vorliegenden Prüfausrüstung und dem Prüfprotokoll vertraut zu machen. Eventuell auftretende Fragen können so vorab geklärt werden.
- Nutzung des strukturierten Kreditsystems (SKS)
Beim SKS können für festgelegte Tätigkeiten (z.B. Durchführung von ZfP-Tätigkeiten) Kreditpunkte gesammelt werden. Für die Erneuerung ist das Erreichen von mindestens 100 Kreditpunkten notwendig.
Welche Vorteile bietet das strukturierte Kreditsystem?
Hauptvorteil des strukturierten Kreditsystems (SKS) ist es, dass die Notwendigkeit einer praktischen Prüfung und somit auch die Reise zum Prüfungsort entfällt. Jedoch ist die Nutzung des SKS aufwändig und unverhältnismäßig teuer. Je Erneuerungsantrag nach SKS fällt eine Grundgebühr von aktuell 745,- € an. Diese wird auch fällig, sofern die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht wird. Im Fall einer positiven Antragsprüfung fällt zusätzlich eine verfahrensbezogene Gebühr von aktuell 250,- € je Prüfverfahren an.
Wird die erforderliche Gesamtpunktzahl bei der ersten Prüfung durch die DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) nicht erreicht, kann der/die Kandidat*in einmalig weitere Nachweise nachreichen. Wird auch mit den nachgereichten Nachweisen die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht, muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Welche Unterlagen muss ich zur Nutzung des Kreditsystems einreichen?
Im vollständig ausgefüllten Antragsformular müssen zehn Tage (2 Tage pro Jahr) Arbeitstätigkeit im Erneuerungszeitraum der letzten 5 Jahre durch einen Referee bestätigt werden.
Zusätzlich müssen für Stufe 1 Anträge des betreffenden Verfahrens mindestens 75 der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A von Tabelle C.1 aufgeführten Tätigkeiten erreicht werden.
Für Stufe 2 und Stufe 3: Anträge müssen mindestens 50 der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A von Tabelle C.1 aufgeführten Tätigkeiten erreicht werden. Für alle in Tabelle C.1 genannten Tätigkeiten müssen darüber hinaus Nachweise eingereicht werden.
Für ZfP-Tätigkeiten müssen Kopien der Prüfprotokolle eingereicht werden. Jeder eingereichte Nachweis muss im Antrag in der Liste unter Punkt 4 aufgeführt werden. Sollten Sie – beispielsweise aus Vertraulichkeitsgründen – nicht berechtigt sein, die Prüfprotokolle einzureichen, können für diese Tätigkeiten keine Punkte angerechnet werden.
Für jedes zur Zertifikatserneuerung beantragte Verfahren sind die Liste unter Punkt 4, die Tabelle C.1 und die entsprechenden Nachweise separat einzureichen.
Ist die Anzahl der anrechenbaren Nachweise begrenzt?
Die Anzahl der zu erreichenden Punkte je Tätigkeitsart ist begrenzt. Die jeweils maximal erreichbare Punktzahl ist in Tabelle C.1 des Antragsformulars aufgeführt. Darüberhinausgehende Nachweise können zusätzlich eingereicht werden, um im Falle einer Ablehnung einzelner Nachweise, dennoch eine ausreichende Anzahl von Belegen vorliegen zu haben.
Hat sich das Antragsformular geändert?
Ja. Statt des bisherigen Antrags, der alle Zertifizierungsarten (Erstzertifizierung, Erneuerung, Rezertifizierung und Requalifizierung) abdeckte, gibt es nun verschiedene Antragsformulare je Zertifizierungsart. Dies dient dazu, die Antragstellung übersichtlicher zu gestalten, indem nur noch für den jeweiligen Antrag relevante Informationen abgefragt werden.
Ich habe weitere Fragen. Wo finde ich Antworten?
Weitere Informationen zur Erneuerung und Zertifizierung allgemein finden Sie auf unserer Website im Bereich Zertifizierung (inkl. Unterseiten).
Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch an unsere Kolleg*innen der DPZ wenden.