Referee
5.5. Arbeitgeber
5.5.1. Der Arbeitgeber muss die persönlichen Angaben des Kandidaten dokumentieren, welche Ausbildung, Schulung und industrielle Erfahrung sowie Sehfähigkeit umfassen müssen und zur Zulassung notwendig sind.
Wenn der Kandidat Selbstständiger ist, muss die industrielle Erfahrung von einem Referee bescheinigt werden.
5.9. Referee
Ein Referee muss:
a) entweder nach Stufe 2 oder Stufe 3 in einem beliebigen ZfP-Verfahren zertifiziert sein; oder
b) eine nicht zertifizierte Person sein, welche nach Genehmigung durch die DPZ über die Kenntnisse, Fertigkeiten, Schulung und Erfahrung verfügt, die erforderlich sind, um die industrielle Erfahrung des Kandidaten zu bestätigen.
In Ergänzung zu DIN EN ISO 9712:2022-09 Punkt 5.9 b) gilt:
Eine nicht zertifizierte Person muss über Kenntnisse zu den Produkten, Regelwerken und Qualitätsanforderungen verfügen und durch Ihre Funktion im Unternehmen die Arbeitstätigkeit des Kandidaten einschätzen können.
10.1.1. Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen des strukturierten Kreditsystems
Die Forderung des Abschnitts 10.1. c) zur Vorlage verifizierbarer Belege über fortgesetzte, zufriedenstellende Arbeitstätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung wird als erfüllt angesehen, wenn der Arbeitgeber/Referee das Vorliegen entsprechender Belege schriftlich bestätigt und diese auf Nachfrage von der Zertifizierungsstelle eingesehen werden können.
16. Anhang C - Strukturiertes Kreditsystem
C.2 Vorgaben der DPZ
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:
- Tabelle C.1, Teil A, Punkt 1: Durchführung von ZfP-Tätigkeiten: Zum Nachweis der Arbeitstätigkeiten in Stufe 1 und 2 gemäß Anhang C, Punkt C.2.2 ist es erforderlich, für das betreffende Verfahren und den betreffenden Sektor:
- pro Jahr der Tätigkeit fünf detaillierte, verifizierbare Prüfberichte und
- pro Jahr der Tätigkeit den Nachweis von 10 Tagen Arbeitstätigkeit in Form einer Bestätigung durch einen Referee
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