7. Zulassungsvoraussetzung
7.1. Allgemeines
Der Kandidat muss vor der Prüfung die Mindestanforderungen an Sehfähigkeit nach Abschnitt 7.4. und ZfP-Schulung nach Abschnitt 7.2. erfüllen und muss vor der Zertifizierung die von der DPZ festgelegten Mindestanforderungen an die industrielle Erfahrung nach Abschnitt 7.3.1 erfüllen und das 18 Lebensjahr vollendet haben. Bei jüngeren Kandidaten kann die DPZ im Einzelfall entscheiden, ob eine Zulassung möglich ist.
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