Intensive Diskussionen während der letzten Sitzungen zeigten, dass unter dem Begriff „Zustandsüberwachung“ und dem häufig synonym benutzten Wort „SHM“ (Structural Health Monitoring) branchenspezifisch verschiedene Inhalte verstanden und auch gelebt werden. Um diese Sichtweisen näher zu beleuchten und in eine gemeinsame, übergreifende Definition für SHM einfließen zu lassen, fand innerhalb der letzte Monate ein reger und intensiver Meinungsaustausch statt. Der Fachausschuss profitiert dabei von seinen Mitgliedern, die sich mit Fragen der Zustandsüberwachung in verschiedenen Industriebranchen (Luftfahrt, Windkraft, Maschinen- und Anlagenbau, Kraftwerkstechnik, Bauwesen) befassen. Das vorläufige Ergebnis der Diskussionen im Hinblick auf die Definition ist in Kurzform nachfolgend dargestellt und wird derzeit durch drei Anmerkungen konkretisiert.
Unter Structural Health Monitoring (SHM) wird die kontinuierliche oder periodische und automatisierte Methode zur Bestimmung und Überwachung des Zustandes eines Überwachungsobjektes innerhalb der Zustandsüberwachung (gemäß DIN ISO 17359) verstanden. Dies erfolgt durch Messungen mit permanent installierten bzw. integrierten Aufnehmern und durch Analyse der Messdaten.
Anmerkung 1:
Ein SHM-System besteht sowohl aus Überwachungsobjekt mit
Messaufnehmern, Signalanpassungseinheiten und Datenspeichern als auch aus dem Datenverarbeitungssystem und dem automatisierten Diagnosesystem.
Anmerkung 2:
Die Bestimmung des Zustandes des Überwachungsobjektes kann in
verschiedenen Detailgraden erfolgen. Dies kann die aktuelle Erfassung der Beanspruchung (z.B. als Ergebnis einer einwirkenden Last oder durch Umgebungseinflüsse), die Schadensdetektion, die Bestimmung der Art des Schadens bis hin zur Beurteilung der Auswirkungen (Integrität des Überwachungsobjektes, Standfähigkeit und Tragfähigkeit) beinhalten.
Anmerkung 3:
Überwachungsobjekte sind vorrangig Strukturen mit tragenden
Eigenschaften und/oder häufig statisch gelagerte Strukturen wie beispielsweise Rotorblätter von Windenergieanlagen oder Trag- bzw. Rumpfflächen von Schiffs- und Luftfahrzeugen, Rohrleitungen, Behälter, Fahrzeuge (Automobil, Schienenfahrzeuge) und Schienen, Hochspannungsleitungen, Gründungsstrukturen von Offshore Bauwerken, Brücken, Bauwerke.
24.06.2014