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Strahlenschutz

Kurzmitteilung
Neue Mustergenehmigung nach StrlSchV

Veröffentlicht am Dienstag, 19. September 2017.

Bild1In der 21. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes 2017 wurde die Mustergenehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV veröffentlicht. Einen kostenlosen Zugang zu diesem Dokument können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

(Link zur Fundstelle: http://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7885290&cHash=bb3dd20446&src=redirect)

Bitte beachten Sie: benötigt Ihr Unternehmen eine Genehmigung nach § 15 StrlSchV oder eine Anzeige nach § 6 RöV, müssen Sie einen Strahlenschutzbeauftragten für die Strahlenpassführung bestellen (Fachkundegruppe S5 und/oder R10). Die erforderlichen Kurse können Sie, als zwei Tages Kursus (SB FA ohne Vorkenntnisse im Strahlenschutz) und auch als eintägigen Aufbaukursus (Teilnahmevoraussetzungen s. Kursus-Seite SB A FA) bei der DGZfP besuchen. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team vom Strahlenschutz gerne zur Verfügung.