Am 23. Oktober 2020 ist das Strahlenschutzgesetz geändert worden. Grundlage der Änderung war der § 248 der 11. ZustAnpV.
Bitte beachten Sie, dass, unabhängig von der Relevanz der Änderungen für die ZfP, das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der aktuellen Fassung zur Einsicht ständig verfügbar gehalten werden müssen.
Zum Download:
StrlSchG
ZustAnpV