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Qualifizierungsstufen
Die DIN EN ISO 9712 definiert drei Qualifizierungsstufen:
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Stufe 1 (DIN EN ISO 9712/6.1)
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP nach einer Prüfanweisung und unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3-Personal auszuführen. Das Stufe 1-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden, Nachstehendes in Übereinstimmung mit ZfP-Prüfanweisungen auszuführen:
- ZfP-Geräte einzustellen
- Prüfungen durchzuführen
- Prüfergebnisse aufzuzeichnen und auf der Grundlage schriftlicher Kriterien einzuordnen
- über die Ergebnisse zu berichten.
Stufe 1-Personal darf weder für die Auswahl des anzuwendenden Prüfverfahrens oder der Prüftechnik noch für die Auswertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
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Stufe 2 (DIN EN ISO 9712/6.2)
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden.
- die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen
- die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen
- ZfP-Regelwerke, Normen, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen in Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln
- Geräte einzustellen und die Einstellungen zu verifizieren
- Prüfungen durchzuführen und zu überwachen
- Prüfergebnisse nach anzuwendenden Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten
- alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu überwachen
- Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten
- Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zu dokumentieren.
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Stufe 3 (DIN EN ISO 9712/6.3)
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat:
- die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerken und Spezifikationen
- ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken zu etablieren und bei der Erstellung von Zulassungskriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind
- allgemeine Kenntnisse über andere ZfP-Verfahren nachgewiesen.
Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches autorisiert werden:
- die volle Verantwortung für eine Prüfeinrichtung oder ein Prüfungszentrum und die Belegschaft zu übernehmen
- ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen aufzustellen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren
- Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen
- die zu verwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen festzulegen
- alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu überwachen
- ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten.
Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen der DGZfP
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Wie kann ich mich zu Schulungen anmelden?
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Welche Kenntnisse werden von den Teilnehmern erwartet?
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten
- Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP mit Stufe-2-Verantwortung in mehreren Verfahren wird als gleichwertig angesehen.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung?
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung genügen.
- Wird die Qualifizierungsprüfung nach der Teilnahme an einer Schulung der DGZfP Ausbildung absolviert, so übernimmt diese die Nachweisführung gegenüber der DPZ, sofern der Teilnehmer regelmäßig anwesend war.
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Welche Besonderheiten gibt es bei der Stufe-2-Schulung?
- Für die Teilnahme an einer Stufe-2- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung entsprechen.
- Wurde die Schulung bei der DGZfP absolviert, ist in der Regel bei der Anmeldung kein gesonderter Nachweis erforderlich, da die entsprechenden Aufzeichnungen in unserer Verwaltung vorliegen.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 2 erfolgen?
Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 % reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 % der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 3 erfolgen?
Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2 (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen. Teilnehmer ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
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Welche organisatorsichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Der Teilnehmer wurde schriftlich angemeldet.
- Die Anmeldung wurde von der DGZfP Ausbildung bestätigt.
- Die Gebühren wurden bezahlt.
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Welche Kleidung wird für die Teilnahme an der Schulung empfohlen?
Da all unsere Schulungen zu etwa 50 % aus praktischen Übungen bestehen, empfehlen wir strapazierfähige Bekleidung und zusätzlich einen Arbeitskittel, um Verschmutzungen der Kleidung zu vermeiden. Grundsätzlich sind Sicherheitsschuhe mitzubringen.
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Ansprechpartner
Wenn Sie weitere zu unseren Schulungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsabteilung: Nr. 030 67807-130; E-Mail: ausbildung@dgzfp.de
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